Presserabatt und Pressekonditionen
Schnäppchen für Journalisten
Ein Presseausweis ist ein begehrtes Accessoire unter Medienschaffenden. Nicht allein, weil er Behörden, Unternehmen und Institutionen dazu verpflichtet, "den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen". Auch in anderen Bereichen kann diese Plastikkarte das Leben erleichtern und im Wortsinn so manche Tür öffnen.
Presserabatte wohin man schaut
Unzählige Firmen nämlich bieten Pressekonditionen bzw. einen Presserabatt für Journalisten an. Und diese beinhalten nicht nur freien oder ermäßigten Eintritt in Museen, Ausstellungen oder Fachmessen. Richtig handfeste Vorteile bieten sich auch dann, wenn es um kleinere oder größere Anschaffungen geht. Rabatte in unterschiedlicher Höhe, die diverse Unternehmen den Pressevertretern gewähren, zeigen, dass diese zu einem bevorzugten Personenkreis gehören.
Nach der Abschaffung des Rabattgesetzes 2001 stieg die Zahl der Presserabatte (die nun nicht mehr zwingend in beruflichem Zusammenhang stehen mussten) rasant an. Die Inhaber eines Presseausweises brauchen sich nicht mehr mit freiem Kinobesuch oder einem Buchexemplar begnügen. Für eine, natürlich objektive, Filmkritik oder eine Buchrezension waren diese Vorteile unumgänglich.
Nein, heute hat der Journalist, ob haupt- oder freiberuflich, nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, einen Presserabatt zu erlangen. Von Autohäusern, Reiseveranstaltern, Elektromärkten, Handyanbietern, bis hin zu Modehäusern, Feinkosthändlern oder auch Hotels im Ausland ist alles vertreten.
Moralische Aspekte rund um den Presserabatt für Journalisten
Immer wieder hört man, eine journalistische Tätigkeit könne nur von "hauptberuflichen" Journalisten ausgeübt werden. Das ist ebenso falsch wie die Annahme, dass es nur einen "amtlichen" Presseausweis gibt. Zwar erteilen viele Journalistenverbände ihre Legitimation nur an tatsächlich hauptberuflich tätige Journalisten. Jedoch ist die Pressetätigkeit nicht staatlich geregelt, somit ist die Berufsbezeichnung "Journalist" auch nicht geschützt. Jeder kann sich Journalist nennen, ob mit oder ohne Ausweis.
Das begehrte Papier wird durch den bdfj auch nebenberuflichen Medienschaffenden ausgestellt - und entfaltet dann die bekannten Vorteile.
Doch wie anrüchig ist es, als Journalist Vergünstigungen wie Pressekonditionen oder Rabatte in Anspruch zu nehmen? Ziffer 15 des Pressekodex vom Deutschen Presserat ist da nicht sehr eindeutig. Nach diesem Passus ist nur die Annahme von Vorteilen, "die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinflussen, ... unehrenhaft".
Demnach ist es kaum verwerflich, wenn ein freiberuflicher Journalist ohne Festgehalt eine neue Kamera für alle möglichen Aufgaben etwas billiger ersteht. Der fest angestellte Reisejournalist, der seinen Gratisurlaub im Wellness-Hotel gleich in eine Reportage über die Urlaubsregion einfließen lässt, muss sich das schon eher fragen lassen.
Für Moralisten ist der Presserabatt also auch eine Frage des Fingerspitzengefühls. Doch nur die wenigsten Anbieter von Presserabatten verlangen eine Berichterstattung - der Presseausweis reicht. Und das ist ausschlaggebend.
Wenn auch Sie als Journalist von Pressekonditionen profitieren möchten, erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Presseausweis beantragen.
