Presseausweis für Journalisten

Als Journalist haben Sie einen Anspruch auf die Ausstellung eines Presseausweises, der Ihnen die Arbeit erleichtern soll. Im Folgenden sind einige Beispielfälle dafür aufgeführt.

Sie benötigen Auskünfte von Behörden?

Wenn Behörden und öffentliche Institutionen auf Bundes- und Landesebene die Vorlage eines validen Presseausweises verlangen, so ist das durch den DPV ausgestellte Dokument aufgrund der rechtlichen und allgemeinen Anerkennung uneingeschränkt geeignet. Mit dem Presseausweis können Sie sich beispielsweise für den Bundestag oder die Landtage akkreditieren. Die Landespressegesetze verpflichten Dienststellen und Verwaltungen dazu, den Erkundigungen der ausweislich als Journalisten arbeitenden Fragestellern nachzukommen und ihnen kostenfrei Auskünfte zu erteilen.

Sie wollen über eine Messe sowie deren Aussteller und Innovationen berichten? Sie müssen außerdem Zugang zum Pressezentrum haben?

Viele Messegesellschaften setzen die Legitimation per Presseausweis voraus, wenn sich ein Journalist akkreditieren will. Denn sie wissen, dass Journalisten mit gültigem Presseausweis professionelle Medienmacher und Multiplikatoren sind.

Für Sie bedeutet die Zulassung neben dem kostenfreien Eintritt (siehe Presserabatt), dass Sie auch an den Pressetagen Zugang haben und gegenüber den Ansprechpartnern der Messe-Aussteller als Berichterstatter ausgewiesen sind. Ihre Arbeit wird einfacher und Sie können sich auf die Recherche und Berichterstattung konzentrieren.

Ihre Arbeit macht es erforderlich, gelegentlich auch in Absperrbereichen und Sicherheitszonen zu recherchieren?

Dann kann es nützlich sein, wenn Sie einen Presseausweis vorweisen, um bei einer Unglücksstelle oder Großveranstaltung ungestört journalistisch arbeiten zu können. Auch falls Sie bei unvorhergesehen Ereignissen kurzfristig auf einen Schauplatz gelangen müssen, kann gerade der Ausweis den Beamten und Ordnungskräften vor Ort die Entscheidung darüber ermöglichen, wer zugelassen wird und wer nicht. Das Dokument erleichtert Ihnen regelmäßig die Akkreditierung sowie den Zutritt zu den Bereichen, welche für Publikum gesperrt sind.

Sie möchten über Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen berichten? Sie brauchen Informationen von Firmen und Institutionen?

Unternehmen und Organisationen haben ein vitales Interesse daran, dass es sich bei den Medienmachern, die zu Kongressen, Präsentationen, Aktionärsversammlungen oder Pressekonferenzen eingeladen werden, auch tatsächlich um professionelle Journalisten handelt. Deswegen ist die Vorlage eines Presseausweises häufig Voraussetzung für eine Akkreditierung und Teilnahme. Gleiches gilt für den Zugang zu exklusiven Online-Pressebereichen der Unternehmen wie für die Aufnahme in deren Presseverteiler. Der Besitz eines Presseausweises, welcher nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wurde, macht eine professionelle Arbeit so nicht selten überhaupt erst möglich.